Beteiligungsbericht der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna für das Berichtsjahr 2022
Nach § 99 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung ist dem Gemeinderat jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2022 wurde zum 12.12.2023 aufgestellt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht besteht fortlaufend in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Kämmerei Zimmer 16 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und ab sofort in der Internetpräsentation der Gemeinde unter der Rubrik „Gemeinde, Finanzen/Haushalt".